Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise Teil IV: Überbrückungshilfe II

Überbrückungshilfe II

Das bekannte Prinzip zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbstständigen und Freiberuflern wird in einer zweiten Phase der Überbrückungshilfe fortgeführt. Dabei sollen die Menschen und Unternehmen mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten unterstützt werden, die besonders stark von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind.

In der zweiten Phase werden die Monate September bis Dezember 2020 gefördert. Die Bedingungen aus der ersten Phase wurden verbessert und somit der Zugang zur Überbrückungshilfe II erleichtert. So wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Antragsberechtigt sind Antragsteller, die entweder
    • einen Umsatzeinbruch von min. 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum von April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten

oder

    • einen Umsatzeinbruch von min. 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
  1. Wegfall der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro
  2. Erhöhung der Fördersätze auf
    • 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
    • 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
    • 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30%
  3. Erhöhung der Personalkostenpauschale auf 20% der förderfähigen Kosten
  4. Zukünftig bei der Schlussberechnung Nachzahlung sowie Rückforderungen möglich

Die Antragstellung ist bis zum 31. Dezember möglich. Weiterhin sind ausschließlich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte berechtigt, diese Anträge an die entsprechende Bewilligungsstelle zu stellen. Nachdem das Zuschussprogramm ein Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden Euro umfasst und bis zum 20. Oktober 2020 erst 218,5 Millionen Euro abgerufen wurden (Quelle: IHK München), stehen ausreichend Mittel für die zweite Phase der Überbrückungshilfe zur Verfügung.

Überbrückungshilfe III

Außerdem wurde letzte Woche vom Bundesfinanzminister kommuniziert, dass die Überbrückungshilfen für KMU werden wegen der Einschränkungen des öffentlichen Lebens im November überarbeitet und darüber hinaus ins Jahr 2021 verlängert werden sollen. Mit der Überbrückungshilfe III sollen Unternehmen für den Zeitraum von Januar 2021 bis Juni 2021 weiterhin Unterstützung erhalten. Weitere Details sind derzeit noch nicht beschlossen.  (Quelle: Bundesfinanzministerium)

Wir unterstützen Sie!

Erfüllen Sie die Antragsvoraussetzungen und benötigen Sie die Überbrückungshilfe, stehen wir Ihnen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gerne bei der Beantragung zur Seite. Für eine strukturierte Antragstellung prüfen wir zunächst, ob die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind, bevor wir die notwendigen Unterlagen für die Stellung des Antrags vorbereiten. Für die Vorbereitung und Durchführung Ihres Antrags berechnen wir 150 Euro pro Stunde. Aber keine Sorge: Die Kosten der Antragstellung fallen unter die förderfähigen Kosten im Rahmen des Programms.

Unter diesem Beitrag finden Sie ein Formular zum Download, in welches Sie einige Informationen eintragen können, sodass wir die Prüfung der Antragsvoraussetzungen vornehmen können. Das ausgefüllte Formular senden Sie uns im Anschluss per E-Mail zu. Die E-Mail-Adresse finden Sie ganz unten im Formular.

Das Formular zum Download: Überbrückungshilfe II_Formular