Bestimmt haben Sie es in den Medien bereits aufgeschnappt: Ab heute ist es möglich, die Feststellungserklärung zur Grundsteuer an das Finanzamt zu übermitteln. Aber erst einmal ganz von vorne.
Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter alle Grundstücke in Deutschland zum Stichtag 01.01.2022 neu. Um die Bewertung vornehmen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Ab heute ist dies bis einschließlich 31.10.2022 möglich.
Je nach Bundesland gibt es Besonderheiten, wodurch es möglich ist, dass je nach Belegenheit der Immobilie unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe und dementsprechend auch unterschiedliche Daten erforderlich sind. Sofern wir Ihre Feststellungserklärung erstellen dürfen, erhalten Sie aufgrund der Informationen im Nachgang ein individuelles Angebot samt gesondertem Auftrag und Vollmacht.
Sehr gerne übernehmen wir die Verantwortung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Erstellung der Feststellungserklärung hinsichtlich Ihrer Immobilien. Zunächst bitten wir Sie um eine Bestandsaufnahme, da uns nur ein Bruchteil Ihres Immobilienvermögens als Ihr steuerlicher Berater bekannt ist. Beispielsweise war es für eine einfache Steuerdeklaration durch uns bislang nicht von besonderem Interesse, ob Sie in einer gemieteten Immobilie oder in Ihrem Eigentum leben. Daher bitten wir Sie, auch in Ihrem eigenen Interesse, sämtliche Immobilien in die Tabelle aufzunehmen, selbst wenn uns diese bereits bekannt sein sollten.
Dazu haben wir Unterlagen vorbereitet, die Sie bei der Zusammenstellung Ihres Immobilienvermögens unterstützen sollen. Informationen zu Ihrem Grundbesitz wie Flurnummer, Gemarkung, Gebäudefläche, Wohnfläche und Grundstücksfläche können Sie zum Beispiel Ihrem Grundbuchauszug, der Flurkarte, dem Kaufvertrag, dem Einheitswertbescheid und dem Grundsteuerbescheid entnehmen. Bitte lassen Sie uns die entsprechenden Unterlagen über unser hierfür eingerichtetes Mandantenportal online zukommen. Die genaue Funktion erläutern wir Ihnen gerne im Nachgang zur Auftragserteilung.
Damit wir der Finanzverwaltung fristgerecht Ihre Erklärung übermitteln können, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe! Füllen Sie dazu den Vorerfassungsbogen aus und lassen Sie uns diesen zukommen. Weitere Unterlagen wie Katasterauszüge, Grundbuchauszüge etc. sind außerdem sehr hilfreich. Außerdem benötigen wir das Schreiben vom Finanzamt mit der Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung, um diesem das Aktenzeichen entnehmen zu können.
Über unten stehenden Button gelangen Sie zu den angesprochenen Unterlagen. Sie können sich auch jederzeit vorab bei uns bei Fragen zur Vorerfassung melden, gerne per Mail oder telefonisch unter 09421 96266.

