Als Wirtschaftsprüferpraxis mit langjähriger Praxiserfahrung bieten wir mit WP/StB Prof. Dr. Hanns Robby Skopp als Kopf unseres Prüfungsteams unter anderem sowohl gesetzliche als auch freiwillige Jahresabschlussprüfungen an. Das Ziel unserer Prüfungstätigkeiten ist stets, die Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken des Unternehmens zu erkennen und mit diesen den zukünftigen Erfolg des Unternehmens zu gestalten. Die sorgfältige Prüfung aller Unternehmensbereiche und die erlangten Ergebnisse schaffen Vertrauen der Geschäftspartner und Anteilseigner in das geprüfte Unternehmen.


Die Ausübung des Freien Berufes Wirtschaftsprüfer unterliegt strengen fachlichen Anforderungen, die sich aus Gesetzen, Satzungen sowie (inter-)nationalen Regelungen ergeben. Wir bilden uns kontinuierlich in allen relevanten Themengebieten weiter, um die hohen Berufsstandards stets erfüllen zu können.
Neben der rechtlichen Fortbildung gehen wir auch mit den Trends der Zeit und bieten durch die Weiterbildung von Prof. Dr. Skopp zum IT-Auditor auch IT-Prüfungen von Rechnungslegungssoftware sowie die Begleitung bei Systemumstellungen an. Die Digitalisierung hält auch in der Wirtschaftsprüfung Einzug, so sind wir stolz darauf, dass wir nahezu alle Prüfungsschritte digital durchführen können und so effiziente Prozesse in der Wirtschaftsprüfung etablieren konnten.
Unsere Vertrauenswürdigkeit zeichnet uns aus und macht uns zu einem verlässlichen, kompetenten Wirtschaftsprüfer. Unsere Leistung beinhaltet jedoch nicht nur die Kontrolle von Zahlen und das Einhalten von formellen Rechtsvorschriften. Wir bieten Ihnen eine Dienstleistung an, die Ihnen eine zukünftige und nachhaltige Unternehmensentwicklung ermöglicht. Somit bieten wir Ihnen eine rund um Versorgung, mit der wir Ihre Firma immer im Gesamten betrachten, wodurch sich unsere Fähigkeiten auf das gesamte Unternehmen auswirken.
Unabhängig davon, welchen Service Sie bei uns in Anspruch nehmen möchten – wir arbeiten stets auf höchstem fachlichem Niveau.
Prüfung von Einzelabschlüssen gem. § 316 HGB, Prüfung von Konzernabschlüssen gem. § 290 HGB
aufgrund eigener Entscheidung oder Entscheidung Dritter
gem. § 57a WPO
gem. IDW PS 330, 860 und 880 sowie sonstige IT-Prüfungen, Begleitung bei Systemumstellungen
Prüfung öffentlicher Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts gem. kommunaler Vorschriften oder HGrG
MaBV-Prüfungen, Sonderprüfungen (AktG, EEG)